Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) hat in einer eigenen Untersuchung die Wirksamkeit der 2013 verabschiedeten neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Branche analysiert. Das Fazit der Befragung ist positiv: Das Gesetz wirkt, Verbraucher können die Gültigkeit und das Zustandekommen berechtigter Inkassomahnungen seither noch leichter erkennen und dadurch Betrugsversuche abwehren.
„Die bessere Transparenz von Inkassoforderungen war eines der wichtigsten Ziele des Regulierungsgesetzes“, erklärt BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd. „Dieses Ziel ist erreicht, das bestätigen unsere Zahlen. Verbraucher profitieren von mehr Klarheit. Die neuen Darlegungs- und Informationspflichten werden von den Inkassodienstleistern vorbildlich umgesetzt.“
Klarheit gibt es seit 2013 auch bei der Höhe der erstattungsfähigen Kosten von Inkassodienstleistungen. Die BDIU-Mitglieder halten den vorgegebenen gesetzlichen Rahmen ausnahmslos ein. „Inkassounternehmen nehmen ihre Verantwortung gegenüber den Verbrauchern in Zahlungsverzug sehr ernst“, so Pedd.
In weit über 99 Prozent der Fälle erfolgt das Forderungsmanagement übrigens völlig beschwerdefrei. Beim Verband sind 2015 knapp 600 Verbraucherbeschwerden eingegangen. Dem standen 67 Millionen einzelne Forderungen im Bestand gegenüber, darunter 22,3 Millionen neu ins Forderungsmanagement übergebene.
Bezogen auf die Gesamtzahl von 67 Millionen heißt das aus BDIU-Sicht: 99,9991 Prozent der Mandate im Forderungsmanagement laufen einwandfrei, nur 0,0009 Prozent lösen eine Beschwerde beim Verband aus.
Auch die auf rund 60 Zivilgerichte verteilte Aufsicht über die Branche sieht anscheinend keine größeren Probleme: Ein knappes Drittel der BDIU-Mitgliedsunternehmen berichtet über eine abnehmende Häufigkeit aufsichtsrechtlicher Maßnahmen.
„Der veränderte rechtliche Rahmen hat das Verbrauchervertrauen im Bereich der Inkassodienstleistungen also deutlich gestärkt“, so BDIU-Hauptgeschäftsführer Kay Uwe Berg.
Verbraucher wie Inkassodienstleister leiden aber noch immer unter den kriminellen Aktivitäten von Betrügern und Abzockern. Aktuell berichtet fast die Hälfte der befragten BDIU-Mitglieder von Aktivitäten nichtregistrierter Unternehmen. Diese verschicken per Mail oder per Post falsche Mahnungen, oft mit Bankverbindung im Ausland. Berg: „Das ist organisierte Kriminalität in Reinform. Wir brauchen dringend eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen nationalen und ausländischen Aufsichts- beziehungsweise Strafverfolgungsbehörden, um diesen Betrügern das Handwerk zu legen. Außerdem fordern wir eine bessere Inkasso-Aufsicht in Deutschland, die über mehr Personal verfügt und bei einer zuständigen Behörde im Bund konzentriert ist.“