Neue Aufsicht über Inkassounternehmen

Der BDIU hat seine langjährige Forderung erfolgreich durchgesetzt: Seit dem 1. Januar 2025 gibt es nur noch eine zentrale Behörde, die zuständig für die Aufsicht über Inkassounternehmen ist. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn hat die Aufsicht über die nach dem RDG registrierten Personen übernommen. Auch für Registrierungen von Personen, die Rechtsdienstleistungen erbringen, ist seit dem 1. Januar 2025 allein das BfJ zuständig.

Die Zentralisierung der Aufsicht geht zurück auf gemeinsame Anstrengungen unserer Branche, von Verbraucherschutzorganisationen und Schuldnerberatungen: Bereits 2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen beschlossen, das jetzt wirksam wurde.