Der Onlinehandel boomt. Das nutzen auch Betrüger für sich aus. Es sind zwar weniger als 1 Prozent aller Bestellvorgänge im Netz, die einen kriminellen Hintergrund haben. Doch es trifft leider immer mal wieder arglose Verbraucher – nicht nur Prominente wie aktuell den Schauspieler Axel Prahl.
Besonders ärgerlich wird es, wenn aus einer betrügerischen Bestellung ein Inkassofall wird. So wenig tröstlich es für die Betrugsopfer klingen mag: Auch Inkassounternehmen sind in diesem Moment geschädigt. Umso wichtiger ist es daher, bei offensichtlich falschen Forderungen schnell zu handeln und die jeweiligen Unternehmen zu informieren. Darauf macht jetzt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) aufmerksam.
Der BDIU rät Betroffenen von Bestellbetrug:
- Prüfen Sie jede Rechnung, die Sie erhalten. Bei offensichtlich falschen Angaben sollten Sie das Unternehmen entsprechend kontaktieren.
- Informieren Sie die Polizei, wenn Rechnungen und/oder Mahnungen mit offensichtlich kriminellem Hintergrund ins Haus flattern. Bestellbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern sollte angezeigt werden. Schnelle Hilfe bietet auch die Website der Polizeilichen Kriminalprävention www.polizei-beratung.de.
- Bei Inkasso-Forderungen gilt generell: Briefe nicht ignorieren! Checken Sie sie auf Plausibilität. Inkassounternehmen müssen bereits im ersten Anschreiben genaue Angaben über die Forderung und den Auftraggeber, also den Gläubiger der Forderung machen.
- Checken Sie, ob das Inkassounternehmen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de aufgeführt ist. Nur Unternehmen, die hier gelistet sind, dürfen überhaupt Inkasso durchführen.
- Kontaktieren Sie das Inkassounternehmen und klären es über den Sachverhalt auf.
- Sollte es Schwierigkeiten in der Kommunikation mit einem Inkassodienstleister geben, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle des BDIU, erreichbar über die Website des Verbands: www.inkasso.de. Der BDIU prüft den Sachverhalt und kümmert sich um unbürokratische Lösungen.